... umfasst zwei große Bereiche der medizinischen Diagnostik: die Autopsie (Obduktion) verstorbener Patienten und die bioptische Diagnostik, worunter man die Begutachtung von am lebenden Menschen gewonnenen Zell- oder Gewebspräparationen versteht.
Stand früher die Obduktion im Vordergrund seines Schaffens, ist der Pathologe heutzutage ein speziell ausgebildeter Mediziner mit Schwerpunkt v. a. in der Früherkennung. Durch die mikroskopische Untersuchung wird ein krankhaft verändertes Gewebe (Histopathologie) oder einzelne Zellen (Zytologie) erkannt und der weiteren Behandlung zugeführt.
Speziell zur Vorsorgeuntersuchung bekommt der Pathologe überwiegend Proben, die „unblutig“ entnommen wurden. Am bekanntesten dürfte die Vorsorgeuntersuchung zur Vermeidung des Gebärmutterhalskrebses („Pap-Abstrich“) sein. Darüber hinaus können sämtliche Ausscheidungen sowie durch Punktion von Körperflüssigkeiten gewonnene Proben untersucht werden. Auch Tastbefunde (z. B. weibliche Brust) oder durch bildgebende Verfahren gefundene Knoten o. Ä. können gezielt mit dünnen Nadeln abgesaugt oder gestanzt und nachfolgend vom Pathologen abgeklärt werden.
Die am lebenden Patienten arbeitenden ärztlichen Kollegen aller übrigen Fachrichtungen erwarten vom Pathologen Auskunft über Art und Schweregrad einer Erkrankung und insbesondere bei Tumoren eine Antwort auf die Frage: „gutartig oder bösartig“? Unter Berücksichtigung seines Befundes wird die weitere Behandlung des Patienten geplant, und auch die Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen wird sehr häufig vom Pathologen (mit)überwacht.